von Comic in Schulen

Comic in Schulen FAQ

faq Comic in Schulen

Fragen über den Comic in Schulen - Zuschuss

1 – Zuschuss – Allgemein
2 – Wichtige Infos
3 – Bewerbungsverfahren
4 – Zusätzliche Informationen
5 – Kontaktinformationen

1 - Zuschuss - Allgemein

Was bezuschussen wir?

Wir wollen Comic in die Schulen bringen. Daher bezuschussen wir Comicschaffende, die Lesungen, Workshops, Lehrkraft-Fortbildungen in Schulen & Bildungseinrichtungen im Zeitraum vom 1.10.2023 bis 29.02.2024 halten.

Einen Zuschuss gewährt Comic in Schulen bei einem Mindesthonorar von 200 €. Wir bezuschussen dieses Honorar mit weiteren 200 €.

Was sind die Bedingungen für einen Zuschuss?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, dass Comicschaffende einen Zuschuss beantragen können:

  • Eine Veranstaltung mit Bezug zu Comic in Schulen & Bildungseinrichtungen bringen (z.B. ein Workshop, Fortbildung für Lehrkräfte oder eine Comic Lesung)
  • Ort Bayern (gilt für Wohnsitz der Comicschaffenden und Standort der Schule)
  • ein Mindesthonorar von 200€ für eine Veranstaltung
  • der Vorweis der Belege der Veranstaltung:
    • bei Voranmeldung: KVA (bzw. Angebot) oder eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, dass die Veranstaltung stattfinden wird.
    • für Beantragung des Zuschusses: Die Rechnung mit Mindesthonorar 200,- € mit Schulstempel oder eine Bescheinigung (mit Mindesthonorar und mit Schulstempel)
  • Die Veranstaltung muss stattgefunden haben. (Schulstempel auf dem finalen Rechnungsbeleg mit Datum)
Wie viele Zuschüsse stehen zur Verfügung?

Im Zeitraum 1.10.2023 bis 29.02.2024 vergeben wir 15 Zuschüsse. Bewerbende werden in eine Warteliste eingetragen. Der Zuschuss wird nach Einreichen der Belege und Abschluss der Veranstaltung gewährt.

Sollten zu viele Bewerbungen eintreffen, werden freie Plätze über eine Warteliste verteilt.

Aufgrund unserer Förderung sind die Zuschüsse vorerst limitiert bis zum 29.02.2024. Wir hoffen, im nächsten Jahr wieder eine Förderung für Zuschüsse zu erhalten.

Wie viele Zuschüsse kann ich beantragen?

Pro Person können nur zwei Zuschüsse (also zwei Veranstaltungen) beantragt werden.

Jede weitere Veranstaltung landet somit auf einer Warteliste. Sollten am Ende der Laufzeit (29.02.2024) noch Zuschüsse übrig sein, können auch diese ausgeschüttet werden. Somit ist es theoretisch möglich, im Nachtrag mehr als 2 Veranstaltungen bezuschusst zu bekommen. Wir konzentrieren uns bei der Verteilung allerdings auf eine breite Streuung unter Comicschaffenden.

Welche Arten von Schulen werden für den Zuschuss akzeptiert?

Alle Arten von Bildungseinrichtungen, die sich an Jugendliche und Schüler*innen richten. Dazu zählen klassische Schulen wie z.B. Mittelschulen und Gymnasien, aber auch Jugendkunstschulen oder Bibliotheken können Veranstaltungsorte sein.

Ausgeschlossen sind Formate der Erwachsenenbildung und berufsbildende Veranstalter wie Universitäten und Hochschulen.

Meine Schule ist nicht in Bayern, kann ich trotzdem teilnehmen?

Wohnort von Künstler*innen und Standort der Bildungseinrichtung muss in Bayern sein.

Was gilt als Comic-Veranstaltung für den Zuschuss?

Comic in Schulen gibt euren Veranstaltungen keine Inhalte vor. Jede Person behandelt das Thema Comic auf unterschiedliche Weise. Allerdings muss ein eindeutiger Bezug zum Medium Comic und sequentiellem Erzählen in euren Lesungen, Workshops und Fortbildungen vorhanden sein.

Workshops, die nur Illustration und Zeichnen vermitteln, werden nicht gefördert. Das gilt z.B. auch für Workshops, wie Manga- oder Comic-Figuren gezeichnet werden.

2 - Wichtige Infos

Wie funktioniert ein Workshop für Schüler*innen?

Jede comicschaffende Person hat individuelle Herangehensweisen und legt Wert auf unterschiedliche Themengebiete. Oftmals wird gemeinsam Comic gezeichnet. Manche erklären auch Schüler*innen das Medium Comic und ihre Funktionsweise, andere gehen in die Literatur ein und analysieren gemeinsam Werke.

Je nach Aufwand und Intensität kann ein Workshop 2 Stunden bis 6 Stunden dauern – oder sogar über mehrere Einheiten stattfinden.

Workshops, die nur Illustration und Zeichnen vermitteln, werden nicht gefördert. Das gilt z.B. auch für Workshops, wie Manga oder Comic Figuren gezeichnet werden. Ein eindeutiger Bezug zum Medium Comic und sequentiellem Erzählen muss vorhanden sein.

Wie funktioniert eine Buchlesung?

Buchlesungen an Schulen können bis zu einer Stunde lang dauern und bestehen aus zwei Teilen: Zuerst wird das Werk vorgelesen mit einer begleitenden Power-Point Präsentation und danach folgt eine offene Fragerunde mit Schüler*innen. Manchmal geben Künstler*innen auch Einblicke in die Entstehungsprozesse eines Comicbuchs.

Künstler*innen können entweder vor Ort ihre Werke vorstellen oder sich online zuschalten (z.B. über Zoom).

Wie funktionieren die Lehrer*innen-Fortbildungen?

Das Medium Comic ist noch immer unterrepräsentiert in Schulen und der Gesellschaft. Oftmals ist vielen Lehrkräften der Mehrwert von Comics nicht bewusst und Ansatzpunkte fehlen, wie Comics in den Unterricht integriert werden können. Hier können Comicschaffende ansetzen und einen Einstieg in das Medium bieten. Auch hier gibt es individuelle Herangehensweisen.

Vermittelt Comic in Schulen Comic-Workshops?

Nein. Wir sind keine Vermittlung zwischen Schulen und Comicschaffenden und übernehmen keine Verantwortung oder Verpflichtungen für die Veranstaltungen. Comicschaffende sind dazu angehalten, in Eigenregie und -verantwortung ihre Veranstaltungen zu organisieren.

Daher übernehmen wir auch keine Ausfallhonorare.

Meine angemeldete Veranstaltung fiel aus, habe ich immer noch einen Anspruch auf den Zuschuss?

Leider nein. Unser Zuschuss bezieht sich nur auf Veranstaltungen, die auch stattgefunden haben.

Sollte deine Veranstaltung ausfallen, bitten wir dich, uns rechtzeitig zu informieren, damit wir deinen Platz in der Warteliste einer anderen Person vergeben können.

Wie wird die Warteliste priorisiert?

Ausschlaggebend für einen Platz auf der Warteliste ist, wann uns eine E-Mail mit den Belegen erreicht.

3 - Bewerbungsverfahren

Comic in Schulen - Übersichtsgrafik des Bewerbungsprozesses
Comic in Schulen - Übersichtsgrafik des Bewerbungsprozesses
Wie bewerbe ich mich auf einen Zuschuss?

Du hast einen Comic Workshop oder eine Lesung an einer Schule in Aussicht oder bereits abgeschlossen? Dann schicke uns bitte eine Bewerbung an comicinschulen@comic-in-bayern.de.

Schritt 0 – optionale Voranmeldung

Du schreibst uns eine Mail an comicinschulen@comic-in-bayern.de mit folgenden Unterlagen:

  • eine kurze Beschreibung deiner Veranstaltung an Schulen
  • Beleg (Voranmeldung) : einen Kostenvoranschlag deiner Veranstaltung mit einer Schule

Daraufhin wird dein Name auf einer Warteliste vorgemerkt.

Schritt 1 – Einreichen der Belege

Deine Veranstaltung hat stattgefunden. Nun sendest du uns die Belege mit Schulstempel an die selbe Email Adresse mit folgenden Unterlagen:

  • eine kurze Beschreibung deiner Veranstaltung an Schulen
  • eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung mit Schulstempel, dass die Veranstaltung stattgefunden hat.
  • Deine Rechnung an die Bildungseinrichtung mit Schulstempel.

Anmeldeschluss für einen Zuschuss ist der 31.01.2024.

Schritt 2 – Bewilligung des Zuschusses

Wenn wir deine Belege geprüft haben, bitten wir dich, uns eine Rechnung für den Zuschuss zu schreiben. Die Details dieser Rechnung senden wir dir in unserer Mail zu.

Nach etwas Bearbeitungszeit wird dir der Zuschuss dann auf dein Konto überwiesen.

Einsendeschluss für Rechnungen ist der 01.03.2024. Danach werden keine Belege und Rechnungen mehr akzeptiert.

Was muss ich für meinen Rechnungsbeleg mit Schulstempel beachten?
  • Rechnungsdatum – Veranstaltungsdatum darf nur bis Ende Februar gehen.
  • Mindesthonorar der Schule von 200,- €.
  • Adresse des Rechnungsempfängers (Schule oder Einrichtung)
  • Beleg, dass die Veranstaltung stattgefunden hat (Rechnung oder Bescheinigung mit Schulstempel)
Stichtage und Termine
  • Veranstaltung an Schulen muss zwischen dem 01.10.2023 und 29.02.2024 stattfinden
  • 31.01.2024: Anmeldeschluss für Zuschüsse
  • 01.03.2024: Einsendeschluss für Rechnungen und Belege

Ausschlaggebend für die Einreichungsfristen und unsere Warteliste ist, wann uns eine E-Mail mit Belegen erreicht.

4 - Zusätzliche Informationen

Was muss ich für Veranstaltungen mit Schüler*innen und Jugendlichen beachten?

Als Comic in Schulen Initiative empfehlen wir allen Comicschaffenden, sich über die Arbeit mit Minderjährigen vorab zu informieren. Sollten gewisse Standards des Jugendschutzes (z.B. ein Erste-Hilfe-Kurs) nicht vorhanden sein, empfehlen wir die Veranstaltungen nur in Begleitung mit geschultem Lehrpersonal vor Ort zu halten.

Bitte kommuniziert euer Vorwissen zum Jugendschutz und Fähigkeiten diesbezüglich immer mit den Bildungseinrichtungen und Lehrkräften vor Ort! Übernehmt bitte niemals eine berufliche Aufsichtspflicht für Minderjährige, wenn ihr diese nicht erfüllen könnt!

Empfehlung Jugendschutz!

Comics in Schulen empfiehlt allen Künstler*innen, alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben. Zudem empfehlen wir, sich über Anzeichen der Kindeswohlgefährdung zu informieren. Ein Merkblatt hier stellen die Jugendkunstschulen Bayerns zur Verfügung. Bei Anfrage via mail (comicinschulen@comic-in-bayern.de) schicken wir diese euch gerne zu.

Angestellte des öffentlichen Dienstes, die mit Minderjährigen zusammenarbeiten, müssen alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen, welches auch auf Sexualdelikte eingeht. Dieses Zeugnis kann aber nur mit Hilfe eines öffentlichen Trägers im Rahmen einer Anstellung (z.B. als Dozent*in an einer Jugendkunstschule) beantragt werden. Daher sollte dies keine Bedingung im selbstständigen und freiberuflichen Kontext sein.

Wieviel darf eine Veranstaltung denn kosten?

Generell rangieren Honorare für Lesungen und Workshops an Schulen von 200,- € bis 600, €. Dabei müssen weitere Anfahrtskosten und Spesen mitbedacht werden. Eine Schule in ländlicher Region ist oftmals schwerer zu erreichen als in einer Großstadt.

Warum wird ein Mindesthonorar von 200 € verlangt?

Damit Comicschaffende in Zukunft gerecht entlohnt werden, empfehlen wir ein Gesamthonorar von 400 € für Veranstaltungen an Schulen. Damit dies erreicht werden kann, fordern wir für diesen Zuschuss eine Mindestbeteiligung von 200 € seitens der Institutionen.

Die Höhe eines Honorars ist Verhandlungssache einzelner Künstler*innen und unterscheidet sich daher individuell. Diese Förderung soll ein Anreiz sein, Künstler*innen ordentlich zu vergüten und in Schulen & Bildungseinrichtungen zu bringen.

Auftraggebende sind herzlich dazu eingeladen, auch ein höheres Honorar zu zahlen.

Wie finanzieren wir uns und mit wem arbeiten wir zusammen?

Comic in Schulen ist ein Projekt der Netzwerkinitiative Comic in Bayern und daher eine Initiative in der IO (Illustratoren Organisation e.V.).

Wir sind gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Wie kann ich Comic in Schulen unterstützen?

Wenn du unser Projekt Comic in Schulen unterstützen willst, dann kannst du gerne Fotos von deiner Veranstaltung mit uns teilen. Markiere uns doch auf Instagram. Wir freuen uns natürlich besonders, wenn du uns Fotos für unsere öffentliche Dokumentation zur Verfügung stellst.

5 - Kontakt

Förderung und Projektträger

Das Projekt „Comic in Schulen“ wird im Rahmen des Projektes „Comic für alle“ gefördert aus dem Förderpaket Freie Kunst 2023 des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und organisiert vom Netzwerk Comic in Bayern, eine Initiative in der IO.