Abgabefrist:
Fr, 1. Mrz 2024
stipendium Geldförderung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle zwei Jahre Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, literarische Vorhaben ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu vollenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen voraussichtlich 7.000 € zur Verfügung. Bewerbungsbedingungen Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben in den Sparten Prosa, dramatische Texte (TheaterHörspiel), Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder eine verbindliche Veröffentlichungsoption für das Vorhaben vorgelegt werden kann (Verlagsvertrag; dabei sind self-publishing- und print-on-demand-Projekte oder Vereinbarungen mit sog. Zuschussverlagen ausgeschlossen). Im Bereich dramatischer Texte gelten auch die Zusage eines Theaters oder einer Rundfunkanstalt, das Werk aufzuführen oder zu senden. Das Vorhaben im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang einer Buchpublikation anstreben. Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt eines Stipendiums möglich.

Bewerbungsverfahren Interessentinnen und Interessenten können bis zum 1. März 2024 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen. Die Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen (arbeitsstipendium@stmwk.bayern.de). Einzureichen sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen ein Exposé sowie Arbeitsprobe(n) sowie ein Nachweis des Wohnsitzes. Eine Vita kann optional ergänzt werden. Genauere Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Bewerbungsbogen. Über die Vergabe eines Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Art der Förderung:

Geldförderung

Abgabefrist:

Fr, 1. Mrz 2024

Förderung von:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Kontakt:

MRin Dr. Elisabeth Donoughue

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