Abgabefrist:
Mo, 1. Apr 2024
stipendium Geldförderung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Grundsätze für die Förderung literarischer Festivals und Veranstaltungen

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.

1. Gefördert wird die Durchführung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen, z. B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen (Einzellesungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung, Preisverleihungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie die Vergabe von Druckkostenzuschüssen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Der Projektträger/Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Bayern haben.

2. Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich.

4. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert.

5. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

6. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

7. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium bis spätestens zum 01.04. des Veranstaltungsjahres zu beantragen. Grundsätzlich ist für die Beantragung das Formular zu verwenden. Der Antrag muss Folgendes enthalten: a) detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung; b) Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller Zuschüsse; c) Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben); d) Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen. Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.

8. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich. Kontakt: MRin Dr. Elisabeth Donoughue – Tel. 089 2186 2465 oder elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

Art der Förderung:

Geldförderung

Abgabefrist:

Mo, 1. Apr 2024

Förderung von:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Kontakt:

MRin Dr. Elisabeth Donoughue

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